Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hochwert GmbH

§1 Vertragsgegenstand und Geltung

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Beziehung zwischen der Hochwert GmbH (nachfolgend Hochwert GmbH) und dem Kunden.

  1. Die AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrages. Falls der Kunde die vorliegenden AGB nicht akzeptieren will, dann muss er dies der Hochwert GmbH unverzüglich mitteilen, ansonsten gelten diese als angenommen und integrierter Vertragsbestandteil.

  2. Im Rahmen des Bestellvorgangs bei der Hochwert GmbH anerkennt der Kunde die AGB in der zum Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung geltenden Fassung. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E- Mail enthalten ist.

  3. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen in den verschiedenen Vertragsdokumenten gelten in dieser Rangfolge: Die schriftliche Auftragsbestätigung der Hochwert GmbH, das Angebot der Hochwert GmbH, bzw. die AGB der Hochwert GmbH in Zürich.

  4. Allgemeine Geschäfts-, Vertrags-, Liefer-, Lizenz- oder sonstige allgemeinen Bedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, bzw. werden ausbedungen.

§2 Vertragsabschluss und -umfang

  1. Mit der Zustellung der unterschriebenen Auftragsbestätigung an die Hochwert GmbH gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die aufgeführten Artikel und Lieferbedingungen ab.

  2. Sämtliche Preise in Katalogen, Preislisten, auf der Website, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Die Mehrwertsteuer und die Transportkostensind in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf der Auftrags- bestätigung und Rechnung separat ausgewiesen.

  3. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen der Hochwert GmbH und/oder der Homepage (Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  4. Der Vertrag kommt nur über diejenigen Artikel zustande, die in der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung der Hochwert GmbH ausdrücklich aufgeführt sind. Daraus ergibt sich auch abschliessend der Leistungsumfang.

  5. Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Kunden kann die Hochwert GmbH nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 30% des stornierten Bestellwerts, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

§3 Lieferbedingungen

  1. Die Zustellung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden bekannt gegebene Lieferadresse zum bestätigten Lieferzeitpunkt. Falls niemand anwesend ist, wird die Ware des Bestellers vor dessen Tür (Bordsteinkante) deponiert.

  2. Die Lieferung erfolgt je nach Sortiment und Lieferort durch den eigenen Lieferservice der Hochwert GmbH oder durch verschiedene externe Logistikpartner.

  3. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Hochwert GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Hochwert GmbH durch deren Zulieferanten und Hersteller.

  4. Die Höhe der Liefergebühr ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird dem Besteller während des Bestellvorgangs separat ausgewiesen.

  5. Nutzen und Gefahr an Waren gehen zum Zeitpunkt der Warenannahme, das Eigentum mit der vollständigen Bezahlung der Ware auf den Kunden über.

§4 Prüfpflicht und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Qualität und Menge zu prüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten inklusive Folgeschäden.

  2. Die Fristen und Obliegenheiten gemäss Art. 201 􏰀. OR werden vollumfänglich wegbedungen und durch die Bestimmungen dieses Vertrages ersetzt.

  3. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Bescha􏰀enheit oder bei nur geringfügiger Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Reklamationen oder Mängelrügen bei bereits verlegtem Material werden ausbedungen.

  4. Bei berechtigten Mängelrügen oder Garantieleistungen ist Plattenladen Zürich berechtigt zu entscheiden, wie der Mangel behoben wird. Sei es durch Nachbesserung, Ersatz der Ware, Preisreduktion oder Rücknahme der Ware. Weitergehende Ansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

  5. Für Schäden haftet die Hochwert GmbH nur, wenn sie direkte Folge einer Vertragsverletzung sind und sie die Hochwert GmbH selbst, vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Die Haftung für leichtes Verschulden sowie Haftung für Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Fall ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises.

§5 Rücknahme

  1. Rücknahmen dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis seitens der Hochwert GmbH erfolgen.

  2. Für zurückgegebene Waren kann die Hochwert GmbH als Entschädigung für die Umtriebe ein Abzug von 20 % auf dem fakturierten Preis vornehmen sowie die Kosten eines eventuellen Rücktransports in Rechnung stellen.

  1. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten, welche in derselben Tonalität am Lager vorrätig sind, zurückgenommen.

  2. Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezial- und Sonderanfertigungen sowie beschädigte oder verschmutzte, sich nicht in Originalverpackung befindende oder bereits montierte Waren.

§6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsfrist lautet grundsätzlich auf Vorauskasse. Anderweitige Zahlungskonditionen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt.

  2. Die Hochwert GmbH behält sich vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu marktüblichen Konditionen, jedoch mindestens 5% Verzugszins zu verlangen.

§7 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Hochwert GmbH sammelt anlässlich der ersten Kontaktaufnahme die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden. Sie hält sich an die Grundsätze der Vertraulichkeit und verwendet die Daten in Nachachtung von Treu und Glauben.

  2. Die Hochwert GmbH ist berechtigt, die Daten des Kunden zu bearbeiten, zu sammeln, zu aktualisieren etc., sofern und soweit dies im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung erforderlich bzw. von diesen AGB vorgesehen ist. Sie kann diese im erforderlichen Umfang an von ihr beauftragte Dritte weitergeben (z.B. Lieferanten).

  3. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im obgenannten Umfang an Dritte weitergegeben.

§8 Verrechnung

1.⁠ ⁠Die Verrechnung von Forderungen der Hochwert GmbH mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon bilden jene Ansprüche, die auf einer öffentlichen Urkunde oder auf einer durch Unterschrift der Hochwert GmbH bekräftigten Schuldanerkennung beruhen.

§9 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Klausel möglichst nahekommt. Gleiches gilt entsprechend, falls diese AGB eine Lücke aufweisen sollten.

§10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag findet schweizerisches Recht unter Ausschluss internationalprivatrechtlicher Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) Anwendung.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich.

Hochwert GmbH,
Zürich, Januar 2025